Es ist soweit, liebe Jetsetter: Das Einreise-/Ausreisesystem(EES) wurde am 12. Oktober mit großem Tamtam vorgestellt und bringt Ihren nächsten Europa-Urlaub ins 21.
Jahrhundert. Das EES ist ein automatisiertes IT-System, das Ihre biometrischen Daten durch Fingerabdrücke und Gesichtsscans erfasst – etwas, das Sie bei Ihrer letzten Auslandsreise vielleicht nicht unbedingt gesehen haben.
Die neue Reisevorschrift hat gerade erst begonnen und wird erst im April 2026 vollständig umgesetzt, aber es gibt viel zu wissen, bevor man sich zum Flughafen begibt. Packen Sie Ihre Koffer und wir geben Ihnen die Details.
Die EES ist am 12. Oktober in Kraft getreten.
Das EES, nicht zu verwechseln mit dem ETIAS, verlangt von nichteuropäischen Reisenden, die für einen “ Kurzaufenthalt“ ( bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ein- und ausreisen, die Angabe von Registrierungsdaten.
Von Reisenden, die zum ersten Mal einreisen, wird erwartet, dass sie einen Gesichtsscan und/oder Fingerabdrücke abgeben, aber diejenigen, die die Grenzen bereits mit dem EES-System passiert haben, müssen die Daten nur noch überprüfen. (Tut mir leid, Neulinge, das könnte etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als die erfahrenen Reisenden).
Welche Länder nehmen am EES teil?
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz

Welche Daten sammelt das EES?
Laut der offiziellen Website der Europäischen Union speichert das EES die folgenden Daten:
- Die in Ihren Reisedokumenten aufgeführten Daten
- Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise
- Gesichtsbild und Fingerabdrücke
- ob Ihnen die Einreise verweigert wurde
Wie können Sie Ihre Daten schützen?
Sie können das EES-System zwar nicht ablehnen, wenn Sie in einen der 29 oben genannten Orte reisen, aber es steht im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften. Allerdings dürfen Sie das:
- nach den gesammelten Daten zu fragen
- die Berichtigung von Fehlern zu verlangen
- die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten zu verlangen

Welche Art von Reisepass brauchen Sie, um diese europäischen Grenzen zu überqueren?
Es werden biometrische und nicht-biometrische Pässe akzeptiert. Wenn Sie jedoch das Selbstbedienungssystem nutzen möchten, sind nur biometrische Pässe zulässig.
Was passiert, wenn ich den „kurzen Aufenthalt“ überschreite?
Reisende, die ihre Aufenthaltsdauer verlängern, werden „dem Rückführungsverfahren gemäß der Rückführungsrichtlinie 2008/115 unterworfen“, was ein Einreiseverbot bedeuten kann.
Wenn Sie über eine bevorstehende Urlaubsreise nachdenken, Ihre Wurzeln besuchen und darüber hinaus, ist es ein Muss, sich mit dem EES vertraut zu machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union.