Ab nächstem Monat wird ein Besuch in Europa ganz anders aussehen. Das lang erwartete Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird am 12. Oktober 2025 offiziell in Betrieb genommen. und wird bis zum 10. April 2026 vollständig umgesetzt sein.
Das neue System wird von Ausländern aus 29 europäischen Ländern verlangen, an den Grenzübergängen biometrische Daten anzugeben, um Overstayer besser zu erkennen, die Sicherheit zu erhöhen und die Zeit der Reisenden an der Grenze zu verkürzen.

Biometrische Scans: Was kann ich erwarten?
Nach dem Start des EES werden Reisende an der europäischen Grenze unterschiedliche Erfahrungen machen, je nachdem, ob sie zum ersten Mal oder bereits früher nach Europa eingereist sind.
Erstmalige Ankunft an der europäischen Grenze
Wenn Sie zum ersten Mal an den Grenzen eines europäischen Landes mit dem EES ankommen, werden die Beamten möglicherweise einen Gesichtsscan oder Fingerabdruck verlangen.
Sie haben die europäische Grenze bereits mit dem EES passiert
Die biometrischen Daten von Wiederholungsreisenden werden bereits im EES gespeichert. Daher müssen die Passkontrollbeamten nur noch Ihre Identität überprüfen, was wesentlich schneller geht.
Inhaber biometrischer Reisepässe (auf dem Pass durch ein kleines goldenes Kamerasymbol unten auf der Vorderseite gekennzeichnet) werden durch die Nutzung des Selbstbedienungssystems die Grenzübergänge noch effizienter passieren können.

Wie werden meine Daten gespeichert?
Das EES sammelt:
- die in Ihren Reisedokumenten aufgeführten Daten (z. B. vollständiger Name, Geburtsdatum usw.)
- Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise
- Gesichtsbild und Fingerabdrücke (so genannte „biometrische Daten“)
- ob Ihnen die Einreise verweigert wurde
Diese Daten werden verwendet, um biometrische Vorlagen zu erstellen, die im gemeinsam genutzten Biometric Matching Service gespeichert werden, der durch EU-Datensicherheitsstandards geschützt ist.

Kann ich die Aufnahme meiner biometrischen Daten verweigern?
Sie können die Angabe Ihrer biometrischen Daten nicht verweigern, wenn Sie in das Land einreisen wollen. Die Europäische Union warnt, dass sie Reisenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder, die das EES nutzen, verweigern wird, wenn sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen.
Welche Datenschutzvorkehrungen sollte ich kennen?
Obwohl die Weitergabe von Daten beängstigend sein kann, haben Sie Rechte in Bezug auf Ihre persönlichen Daten. Dazu gehört das Recht auf:
- von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die Sie betreffenden Daten zu verlangen
- zu verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt werden
- zu verlangen, dass unrechtmäßig verarbeitete personenbezogene Daten, die Sie betreffen, gelöscht werden und/oder zu verlangen, dass bestimmte Daten nicht verarbeitet werden
Außerdem können Sie sicher sein, dass:
- Das System entspricht den EU-Datenschutzgesetzen
- Die Daten sind verschlüsselt und nur für befugte Beamte zugänglich
- Die Standard-Einreisebestimmungen gelten nach wie vor – das EES fügt lediglich eine biometrische Überprüfung hinzu, keine neuen Einschränkungen.