Seit einiger Zeit ist bekannt, dass ein neues Einreise-/Ausreisesystem (EES) den physischen Passstempel für ausländische Reisende in den europäischen Schengen-Raum ersetzen wird, aber jetzt wurden neue Informationen bekannt.
Laut The Times wird das EES in einigen Ländern bereits am 12. Oktober 2025 einsatzbereit sein. Von diesem Zeitpunkt an müssen die betroffenen Reisenden Fingerabdrücke oder einen Gesichtsscan abgeben, die in einer digitalen Datei gespeichert werden, um in ein Gebiet einzureisen, das das EES nutzt.

Welche Daten werden im EES gespeichert?
Das EES wird die Daten der Reisenden erfassen und etwa drei Jahre lang speichern. Zu den gesammelten Daten gehören:
- Die in Ihren Reisedokumenten aufgeführten Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum usw.)
- Datum und Ort der jeweiligen Ein- und Ausreise
- Gesichtsbild und Fingerabdrücke (biometrische Daten)
- ob Ihnen die Einreise verweigert wurde
Was geschieht, wenn Sie sich weigern?
Fluggästen, die sich weigern, biometrische Daten anzugeben, wird die Einreise in Länder, die das EES nutzen, verweigert.
Brauchen Sie Ihren Reisepass mit EES noch?
Ja. Amerikanische Reisende müssen auch nach der Übermittlung biometrischer Daten weiterhin ihren Reisepass mit sich führen.
Welche Länder werden das EES einführen?
Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und 25 der 27 EU-Länder werden das EES nutzen.

Warum wird das EES Ihre Einreise verfolgen?
Das EES wird eingeführt, um Overstayer zu erkennen und die Sicherheit zu erhöhen. Amerikaner müssen sich an die 90/180-Tage-Regel halten, die besagt, dass sich Reisende nur 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Daher wird das EES die Einreise von Passagieren effizienter verfolgen, um Overstayer zu ermitteln, die in eine Liste aufgenommen werden, auf die Passkontrollbeamte, Einwanderungsbeamte und Mitarbeiter Zugriff haben. Diese Overstayer können mit einer Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet, Geldstrafen oder der Verweigerung der Wiedereinreise belegt werden.
Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre Daten?
Reisende können jedes der unten genannten Rechte ausüben, indem sie sich an einen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder einen Datenschutzbeauftragten in einem Land wenden, das das EES nutzt.
- Sie können von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die Sie betreffenden Daten verlangen
- Antrag auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten
- Antrag auf Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten, die Sie betreffen, und/oder Antrag, dass bestimmte Daten nicht verarbeitet werden
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen EES-Website.