
Wenn Sie in naher Zukunft in den Urlaub fliegen, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren US-Reisepass zu überprüfen, bevor Sie zum Flughafen fahren.
Jetzt, wo das warme Wetter da ist und Sie mit der Maximierung Ihrer PTO-Tage beschäftigt sind, möchten Sie doch nicht, dass Sie durch ein Passproblem an Ihrem Traumurlaub gehindert werden, oder?
Obwohl es selbstverständlich ist, dass Sie mit einem abgelaufenen Reisepass nicht ins Ausland reisen dürfen, brauchen Sie je nach Reiseziel manchmal etwas mehr Spielraum bei Ihren Papieren. An manchen Orten muss Ihr Reisepass noch mindestens drei bis sechs Monate ab dem Einreisedatum gültig sein.
Wir wissen, dass Sie sich gerade die Mühe gemacht haben, eine REAL ID zu besorgen, aber jetzt ist es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihr Reisepass bereit ist, zu rocken. Vertrauen Sie uns, Sie werden die zusätzlichen Hausaufgaben nicht bereuen.
Kann ich mit einem Reisepass reisen, der weniger als 6 Monate gültig ist?
Ja und nein – das hängt davon ab, wohin Sie reisen wollen. Die einzelnen Länder haben unterschiedliche Anforderungen. Bevor Sie also Ihren Flug und Ihr Hotel buchen, sollten Sie sich auf der Travel.State.Gov-Reisezielseite über die Anforderungen für den von Ihnen gewählten Ort informieren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihren Reisepass vor Ihrem Urlaub erneuern sollten, lautet die kurze Antwort (wahrscheinlich) ja. Das US-Außenministerium empfiehlt, dies zu tun, auch wenn Ihr Reisepass innerhalb des nächsten Jahres abläuft.
(Falls Sie Hilfe benötigen, erfahren Sie hier , wie Sie Ihren Reisepass schnell bekommen. Gern geschehen!)
Für welche Länder muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein?
Für Länder in Europa, Asien, dem Nahen Osten, Afrika und Nord- und Südamerika gilt die Sechsmonatsregel. Laut VisaGuide.World finden Sie hier eine Liste der Länder, die eine sechsmonatige Gültigkeit ihres Reisepasses verlangen:
- Algerien
- Argentinien
- Bahamas
- Botswana
- Brasilien
- Kambodscha
- Kanada
- Zentralafrikanische Republik
- Tschad
- China
- Dominikanische Republik
- Osttimor
- Ecuador
- Ägypten
- El Salvador
- Äquatorialguinea
- Fidschi
- Gabun
- Ghana
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Südkorea
- Kuwait
- Kirgisistan
- Laos
- Madagaskar
- Malawi
- Malaysia
- Panama
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Venezuela
- Vietnam
- Jemen
- Sambia
- Simbabwe
Besuchen Sie VisaGuide.World für eine vollständige Liste der Länder.
Für Länder, die zum europäischen Schengen-Raum gehören, muss Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Laut dem Rat der Europäischen Union sind dies die folgenden Länder:
- 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten
- Alle Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)
Außerdem werden Sie feststellen, dass einige dieser Länder – wie Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Portugal – lediglich drei Monate benötigen. The Points Guy merkt jedoch an:
Viele europäische Länder sind Unterzeichner des Schengener Abkommens. Das bedeutet, dass Ihr Reisepass noch drei Monate über Ihr dreimonatiges Einreisevisum hinaus oder insgesamt sechs Monate lang gültig sein muss, unabhängig von der Dauer Ihres ersten Aufenthalts.
Und schließlich sollten Sie bei Reisen nach Europa nicht die neue Sondergenehmigung vergessen, die Sie benötigen. Ja, die ETIAS-Frist wurde erneut verschoben, aber Sie werden sie bis zum letzten Quartal 2026 benötigen.
Gibt es für Fluggesellschaften eine 6-Monats-Regel für den Reisepass?
Nach Angaben des US-Außenministeriums „verlangen einige Länder, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate über die Reisedaten hinaus gültig ist. Einige Fluggesellschaften lassen Sie nicht an Bord, wenn Sie diese Anforderung nicht erfüllen.“
Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich auf der Travel.State.Gov-Reiseseite informieren sollten.
Kann ich meinen US-Reisepass erneuern, wenn er abgelaufen ist?
Ja, Sie können Ihren Reisepass verlängern.
Denken Sie jedoch daran, dass die US-Regierung von Ihnen verlangt, den Prozess von Grund auf neu zu beginnen, wenn eine oder mehrere der folgenden Aussagen zutreffen:
- Ausgestellt vor Ihrem 16. Geburtstag
- Vor mehr als 15 Jahren ausgestellt
- Beschädigt, verloren oder gestohlen
- Ausgestellt unter Ihrem früheren Namen und Sie haben kein rechtsgültiges Dokument, wie z. B. eine Heiratsurkunde, um Ihre Namensänderung zu belegen